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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften mit Rechtsfähigkeit, die im Rahmen einer kommerziellen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, auch wenn bekannt, werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, ihre Gültigkeit wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

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2. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht im Rahmen des Zumutbaren vor. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten Waren erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das im Auftrag enthaltene Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Lieferung der Waren an den Kunden erfolgen. Falls der Kunde eine Bestellung elektronisch aufgibt, sind die Verpflichtungen gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 sowie Satz 2 BGB ausgeschlossen. Eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt keine Vertragsannahme dar. Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten. Dies gilt nur, wenn wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert. Die Gegenleistung wird umgehend erstattet. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbstständige Transaktion und berührt nicht den nicht erfüllten Teil des Auftrags. Sollte die Teilerfüllung des Vertrages für den Kunden von keinem Interesse sein, kann dieser nur nach erfolgloser Fristsetzung von zwei Wochen den gesamten Vertrag kündigen.

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3. Lieferung

Unsere Lieferzeiten gelten ab Lager. Sie werden jeweils individuell vereinbart und beginnen am Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten. In jedem Fall ist die Lieferzeit an die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gebunden. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum.

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4. Erfüllungsort, Versand und Gefahrübergang

Erfüllungsort für beide Parteien ist unser Geschäftssitz. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald wir die Versandbereitschaft anzeigen, spätestens jedoch mit Beginn des Verladens der Ware auf das Transportmittel. Die Verladung und der Versand erfolgen auf Rechnung und Risiko des Kunden. Wenn die Lieferung frei Empfangsstelle vereinbart wird, versteht sich der vereinbarte Preis immer als frei Lkw. Der Kunde ist für das Entladen, Tragen und Aufstellen der Ware verantwortlich – auch bei frachtfreier Lieferung. Wir können die Ware auch auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden versichern. Im Falle von Transportschäden muss der Kunde unverzüglich eine Feststellung der Sachlage bei der zuständigen Stelle veranlassen, da sonst etwaige Ansprüche gegen den Transporteur und die Versicherung verfallen können.

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5. Vergütung

Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Er ist netto, soweit die geltende Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen ist. Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzugs hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Wir behalten uns vor, höheren Schadenersatz wegen Verzugs nachzuweisen und geltend zu machen. Wird eine Bestellung in mehreren Teilen ausgeführt, sind wir berechtigt, die einzelnen Teile separat in Rechnung zu stellen. Im Falle des Zahlungsverzugs können wir die Lieferung bis zur Zahlung aussetzen. Wechsel oder Schecks akzeptieren wir nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung und nur zahlungshalber. Alle Kosten und Auslagen, die hierdurch entstehen, sind bei Übergabe des Wechsels oder Schecks sofort bar zu zahlen. Wechsel und Schecks werden nur nach vorbehaltloser Gutschrift des Nettoerlöses und nur in Höhe des gleichen gutgeschrieben. Eine Haftung für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Vorlage und Protestierung übernehmen wir nicht. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, unabhängig von Zahlungsfristen, Stundungen oder der Laufzeit von Wechsels oder sonstigen angenommenen Papieren, wenn die Zahlungsbedingungen des Kunden trotz angemessener Nachfrist nicht eingehalten werden oder wenn uns andere Umstände (z.B. Protest eines Wechsels, Zahlungsausfall) bekannt werden, die unserer Ansicht nach die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gefährden könnten. Wir können auch sofortige Vorauszahlungen und angemessene Sicherheiten für noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen von uns verlangen. Ebenso können wir den Weiterverkauf und die Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Waren untersagen und nach Rücktritt deren Rückgabe auf Kosten des Kunden verlangen.

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6. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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7. Annahmeverzug

Im Falle des Annahmeverzugs des Kunden stehen uns die gesetzlichen Rechte nach Wahl zu. Bei Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind wir berechtigt, 15 % des Warenwertes als Schadensersatz nach Ablauf einer erfolglosen Nachfrist zu verlangen. Eine Nachfrist ist nicht erforderlich, wenn der Kunde die Erfüllung des Vertrages ernsthaft und endgültig verweigert. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder der Schaden erheblich niedriger ist. Unser Recht, auch höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

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8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung, einschließlich zukünftiger Forderungen, vor. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde regelmäßig auf eigene Kosten durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Zugriff Dritter auf die Ware, beispielsweise im Falle einer Pfändung, sowie über Schäden oder Zerstörungen der Ware zu informieren. Der Kunde hat uns unverzüglich über jede Änderung des Eigentums an der Ware und über jede Änderung des eigenen Geschäftssitzes des Kunden zu unterrichten. Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs oder nach einem Verstoß gegen eine der oben genannten Verpflichtungen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückgabe der Ware zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch den Weiterverkauf an einen Dritten zustehen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung sind wir berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seine Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt und sich im Zahlungsverzug befindet. Die Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und auf unsere Rechnung. Werden die Waren mit nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Das Gleiche gilt, wenn die Waren mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt werden. Der Kunde hat das Miteigentum für uns aufzubewahren. Verkauft der Kunde die verarbeiteten oder vermischten Gegenstände weiter, tritt er uns hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren mit allen Nebenrechten und Vorrang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist berechtigt, die Forderung einzuziehen. Wir behalten uns das Recht vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seine Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt und sich im Zahlungsverzug befindet.

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9. Mängel und Mängelrügen

Wir leisten zunächst nach unserer Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Scheitert die Nachbesserung, kann der Kunde nach seiner Wahl eine Minderung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag (Rücktritt) verlangen. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nur ein geringfügiger Vertragsbruch vorliegt, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen. Er muss uns erkennbare Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Die rechtzeitige Absendung reicht aus, um die Frist zu wahren. Der Kunde trägt die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Entdeckung und die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nachbesserung Schadensersatz wegen eines Materialmangels oder eines Mangels der Ware, so bleibt die Ware beim Kunden, soweit dies für ihn zumutbar ist. Der Schadensersatz ist auf den Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem Wert des mangelhaften Gegenstandes begrenzt. Dies gilt nicht, wenn wir den Vertragsbruch grob fahrlässig verursacht haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware. Grundsätzlich gilt nur die Produktionsbeschreibung des Herstellers als vereinbarte Qualität der Ware. Öffentliche Äußerungen, Werbung oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragliche Beschreibung der Qualität der Ware dar.

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10. Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Durchschnittsschaden, der nach Art der Ware typisch ist. Dies gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher vertraglicher Pflichten haften wir nicht. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus der Produkthaftung. Darüber hinaus gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körperverletzungen oder Gesundheitsschäden, die uns zuzuschreiben sind, oder im Falle des Verlustes des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels der gekauften Ware verjähren ein Jahr nach Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann oder im Falle von Körperverletzung oder Gesundheitsschäden, die uns zuzuschreiben sind, oder im Falle des Verlustes des Lebens des Kunden.

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11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt unbekannt ist.

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12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

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